Aufhebung der Verordnung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Rankweil | Omnilex
LGBLA_VO_20150319_15•Aufhebung der Verordnung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Rankweil
Aufhebung der Verordnung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Rankweil
LGBLA_VO_20150319_15Aufhebung der Verordnung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in RankweilGazette19.03.2015
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 und Nr. 23/2006, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Rankweil, LGBl.Nr. 55/1996, wird aufgehoben.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: