Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung für den Frauenpolitischen Rat
Auf Grund des § 3 Abs. 6 des Landes-Frauenförderungsgesetzes, LGBl.Nr. 1/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 73/1997, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für den Frauenpolitischen Rat, LGBl.Nr. 42/1997, wird wie folgt geändert:
Der Titel der Verordnung lautet:
„Verordnungder Landesregierung über die Geschäftsordnung für das Frauenpolitische Forum“
Der § 1 Abs. 1 letzter Satz entfällt.
In der Überschrift des § 1, im § 1 Abs. 1 und 2 sowie in den §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1, 5 Abs. 3 und 6 wird jeweils der Ausdruck „des Frauenpolitischen Rates“ durch den Ausdruck „des Frauenpolitischen Forums“ ersetzt.
In den §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 wird jeweils der Ausdruck „Der Frauenpolitische Rat“ durch den Ausdruck „Das Frauenpolitische Forum“ ersetzt.
Im § 4 Abs. 2 wird der Ausdruck „der Frauenpolitische Rat“ durch den Ausdruck „das Frauenpolitische Forum“ ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: