Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Landes-Kennzeichnungsverordnung1
Aufgrund der §§ 6 und 11 lit. i des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes, LGBl.Nr.14/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 5/2007, wird verordnet:
Die Landes-Kennzeichnungsverordnung, LGBl.Nr.22/2005, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird nach dem Ausdruck „Schild“ der Ausdruck „Aufkleber,“ eingefügt.
Im § 4 Abs. 1 wird der Ausdruck „§§ 2 bis 7“ durch den Ausdruck „§§ 1a bis 7“ ersetzt.
Im § 4 Abs. 3 werden vor dem bisherigen ersten Satz folgende Sätze eingefügt:
„An die Stelle des Verweises auf § 44 Abs. 2 ASchG im § 1a Abs. 1 und Abs. 5 Kennzeichnungsverordnung tritt der Verweis auf § 7 Abs. 1 lit. b der Landes-Arbeitsstoffeverordnung. An die Stelle des Verweises auf § 14 Abs. 5 ASchG im § 1a Abs. 5 und Abs. 6 Kennzeichnungsverordnung tritt der Verweis auf § 9 der Landes-Arbeitsstoffeverordnung. An die Stelle des Verweises auf § 44 Abs. 3 ASchG im § 1b Abs. 1 und Abs. 3 Kennzeichnungsverordnung tritt der Verweis auf § 7 Abs. 2 der Landes-Arbeitsstoffeverordnung.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: