LGBLA_VO_20190911_71•Bezirksverwaltungsgesetz, Änderung
LGBLA_VO_20190911_71Bezirksverwaltungsgesetz, ÄnderungGazette11.09.2019
XXX. LT: RV 82/2019, 6. Sitzung 2019
Der Landtag hat beschlossen:
Das Bezirksverwaltungsgesetz, LGBl.Nr. 1/1976, in der Fassung LGBl.Nr. 35/2007 und Nr. 44/2013, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 wird die Wortfolge „in der Anlage zu diesem Gesetz umschrieben“ durch die Wortfolge „durch Verordnung der Landesregierung festzulegen“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 wird nach dem Wort „umfasst“ das Wort „auch“ eingefügt.
Im § 2a wird nach dem Wort „entscheiden“ der Beistrich durch einen Punkt ersetzt und entfallen die lit. a und b.
Der § 9 wird durch folgende §§ 9 und 10 ersetzt:
Die §§ 1, 2 Abs. 1 und 2, 3 bis 9, 11 bis 14 und 16 des Gerichtsorganisationsgesetzes, einschließlich der in den §§ 13 und 16 vorgesehenen Mitwirkung von Organen des Bundes, sind sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass
Für den Fall, dass § 9 in der Fassung LGBl.Nr. 71/2019 oder Teile davon nicht kundgemacht werden können, ist das Gesetz über eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, LGBl.Nr. 71/2019, ohne diese Bestimmung oder die betroffenen Teile dieser Bestimmung kundzumachen.“
Der Landtagspräsident:Der Landeshauptmann:
Mag. Harald SondereggerMag. Markus Wallner
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