XXXI. LT: SA 28/2020, 3. Sitzung 2020
Gesetzüber eine Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes
Der Landtag hat beschlossen:
Das Verwaltungsabgabengesetz, LGBl.Nr. 10/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 20/2000, Nr. 58/2001, Nr. 57/2005, Nr. 57/2009, Nr. 44/2013 und Nr. 34/2018, wird wie folgt geändert:
Nach dem § 11 wird folgender § 12 angefügt:
„§ 12Sonderbestimmungen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19
(1) Für Amtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit den außerordentlichen Verhältnissen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 stehen, sind keine Verwaltungsabgaben zu entrichten.
(2) Das Gesetz über die Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 27/2020, tritt rückwirkend mit 16. März 2020 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“
Der Landtagspräsident:Der Landeshauptmann:
Mag. Harald SondereggerMag. Markus Wallner