LGBLA_VO_20200623_38•Biosphärenpark „Naturpark Nagelfluhkette“, Änderung
LGBLA_VO_20200623_38Biosphärenpark „Naturpark Nagelfluhkette“, ÄnderungGazette23.06.2020
Auf Grund der §§ 26 und 27a des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 72/2012 und Nr. 67/2019, wird verordnet:
Die Verordnung der Landesregierung über den Biosphärenpark „Naturpark Nagelfluhkette“, LGBl.Nr. 56/2014, wird wie folgt geändert:
In den §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 3 und 4 Abs. 6 und 7 wird die Wortfolge „Biosphärenpark „Naturpark Nagelfluhkette““ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch die Wortfolge „Naturpark „Nagelfluhkette““ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.
Dem § 2 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Durch interaktive Formen des Naturbegreifens und -erlebens sind die Natur, Kultur und deren Zusammenhänge im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung erlebbar zu machen.“
In den §§ 3 Abs. 4 und 4 Abs. 2 wird das Wort „Biosphärenpark“ in der jeweiligen grammatikalischen Form durch das Wort „Naturpark“ in der jeweils grammatikalisch richtigen Form ersetzt.
In den §§ 4 Abs. 4 und 5 Abs. 1 und 2 sowie in der dazugehörigen Überschrift wird das Wort „Biosphärenparkmanager“ durch das Wort „Naturparkmanager“ ersetzt.
Der § 6 entfällt.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBLA_VO_20200623_38",
"applikation": "LgblAuth",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBLA_VO_20200623_38",
"bundesland": "V",
"applikation": "LgblAuth"
}
}