Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, Aufhebung | Omnilex
LGBLA_VO_20210507_35•Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, Aufhebung
Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, Aufhebung
LGBLA_VO_20210507_35Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, AufhebungGazette07.05.2021
Verordnung:Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, Aufhebung
Auf Grund der §§ 1 Abs. 5b und 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 16/2020, Nr. 23/2020, Nr. 104/2020 und Nr. 23/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 beim Betreten von bestimmten Orten im Bregenzerwald, LGBl.Nr. 28/2021, in der Fassung LGBl.Nr. 32/2021, wird aufgehoben.