Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung
Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl.Nr. 9/1999, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl.Nr. 38/2021, wird wie folgt geändert:
In der Überschrift des § 5 wird nach dem Wort „Sitzungstermine“ ein Beistrich und das Wort „Videokonferenzen“ eingefügt.
Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Auf Anordnung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau kann die Sitzung auch in Form einer Videokonferenz stattfinden. Die an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder gelten als anwesend. Die §§ 3 bis 19 gelten sinngemäß.“
Der § 20 lautet:
„§ 20Inkrafttreten
Die Verordnung über eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl.Nr. 85/2021, tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: