Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns | Omnilex
LGBLA_VO_20220726_47•Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns
Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns
LGBLA_VO_20220726_47Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde SchrunsGazette26.07.2022
Verordnung: Verlängerung der Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ am 14. Oktober 2022 in der Marktgemeinde Schruns
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
In der Marktgemeinde Schruns dürfen aus Anlass der „Kunst- und Einkaufsnacht 2022“ die im Plan in der Anlage, einschließlich der Erläuterungen dazu, gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 14. Oktober 2022 bis 23 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 2022 außer Kraft.