LGBLA_VO_20221213_71•LK-Kostenersatzverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20221213_71LK-Kostenersatzverordnung, ÄnderungGazette13.12.2022
Auf Grund des § 28a Abs. 3 des Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl.Nr. 59/1995, in der Fassung LGBl.Nr. 73/2012, wird verordnet:
Die LK-Kostenersatzverordnung, LGBl.Nr. 102/2012, in der Fassung LGBl.Nr. 56/2017, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 3 lit. c wird nach dem Wort „Reisekosten“ ein Beistrich und die Wortfolge „Fahrtkostenvergütungen, Belohnungen für Dienstjubiläen“ eingefügt.
Im § 1 Abs. 3 lit. e wird der Ausdruck „§ 2 Abs. 14“ durch den Ausdruck „§ 2 Abs. 15“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 1 wird das Wort „Jänner“ durch das Wort „Februar“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 8 erster Satz wird der Ausdruck „(Abs. 7)“ durch die Wortfolge „der gemäß Abs. 7 zugeordneten Bediensteten“ ersetzt.
Im § 2 Abs. 8 entfällt die lit. a; die bisherigen lit. b bis f werden als lit. a bis e bezeichnet.
Im nunmehrigen § 2 Abs. 8 lit b wird die Wortfolge „Sonderzahlungen, wobei die Höchstbemessungsgrundlage berücksichtigt wird“ durch die Wortfolge „zu ersetzenden Dienstbezüge bis zur Höchstbemessungsgrundlage“ ersetzt.
Nach dem § 2 Abs. 10 wird folgender Abs. 11 eingefügt:
„(11) Fahrtkostenvergütungen für Bedienstete der Landwirtschaftskammer werden entsprechend dem Anteil der vergüteten Stunden an der Gesamtsumme der produktiven Stunden ersetzt.“
Im § 2 werden die bisherigen Abs. 11 bis 14 als Abs. 12 bis 15 bezeichnet.
Im nunmehrigen § 2 Abs. 12 wird nach dem Wort „Abfertigungen“ die Wortfolge „und Belohnungen für Dienstjubiläen“ eingefügt.
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