Verordnungder Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate
Auf Grund des § 3 des Landtagswahlgesetzes, LGBl.Nr. 60/1988, wird verordnet:
§ 1Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate
Die Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate wird auf Grund des Ergebnisses der Volkszählung 2021 wie folgt festgesetzt:
§ 2Außerkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung der Anzahl der auf jeden Wahlbezirk entfallenden Mandate, LGBl.Nr. 2/2014, außer Kraft.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Die Landesstatthalterin: