Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung | Omnilex
LGBLA_VO_20241223_88•Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung
Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung
LGBLA_VO_20241223_88Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, ÄnderungGazette23.12.2024
Verordnung: Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, Änderung
Auf Grund des § 5 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes über die Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und den Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, LGBl.Nr. 49/1986, in der Fassung LGBl.Nr. 136/2015, wird wie folgt geändert:
Dem § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und den Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, LGBl.Nr. 88/2024, tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.“
Die Anlage wird durch die angeschlossene Anlage ersetzt.