LGBLA_VO_20250416_25•Kernleistungsverordnung, Änderung
LGBLA_VO_20250416_25Kernleistungsverordnung, ÄnderungGazette16.04.2025
Auf Grund des § 35 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013, wird verordnet:
Die Kernleistungsverordnung, LGBl.Nr. 53/2013, in der Fassung LGBl.Nr. 34/2017 und Nr. 51/2017 wird wie folgt geändert:
Im § 7 Abs. 2 lit. b wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt.
Im § 7 Abs. 2 lit. h wird der Beistrich durch einen Punkt ersetzt.
Der § 7 Abs. 3 lit. c lautet:
Im § 7 Abs. 3 lit. d entfällt die Wortfolge „sexuelle Übergriffe oder“.
Der § 7 Abs. 3 lit. f lautet:
Im § 7 Abs. 3 lit. g entfällt die Wortfolge „Vernachlässigung oder“.
Im § 8 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „eine Risikoeinschätzung und damit“.
In § 8 Abs. 4 wird die Wortfolge „in eine der folgenden Bereiche“ durch die Wortfolge „in einen der folgenden Bereiche“ ersetzt.
Im § 8 Abs. 4 lit. b wird die Wortfolge „Risikobereich A“ durch das Wort „Risikobereich“ ersetzt.
Der § 8 Abs. 4 lit. c entfällt.
Im § 8 Abs. 4 wird die bisherige lit. d als lit. c bezeichnet.
Im nunmehrigen § 8 Abs. 4 lit. c entfällt das Wort „vorhandenen“.
Im § 9 Abs. 3 wird die Wortfolge „Risikobereich A“ durch das Wort „Risikobereich“ ersetzt.
Der § 9 Abs. 4 entfällt.
Im § 9 werden die bisherigen Abs. 5, 6 und 7 als Abs. 4, 5 und 6 bezeichnet.
Dem § 13 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Verordnung über eine Änderung der Kernleistungsverordnung, LGBl.Nr. 25/2025, tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.“
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