Verordnung:Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, Änderung
Auf Grund des § 63 Abs. 3 des Landesbedienstetengesetzes 2000, LGBl.Nr. 50/2000, in der Fassung LGBl.Nr. 65/2019 und Nr. 37/2024, wird verordnet:
Die Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 42/2024, wird wie folgt geändert:
Im § 8 wird der bisherige Text als Abs. 1 bezeichnet und folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Die Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Landesbediensteten im „Gehaltssystem neu“, LGBl.Nr. 89/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.“
Die Anlage 1 wird durch die angeschlossene Anlage 1 ersetzt.
Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: