Verordnung der Wiener Landesregierung über die Form der Ausweise für Behinderte
Auf Grund des § 33 a des Wiener Behindertengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1966, in der Fassung der 2. Behindertengesetznovelle, LGBl. für Wien Nr. 10/1975, wird verordnet:
Art. 1 ARTIKEL I
Die Ausweise für Behinderte haben dem in der Anlage enthaltenen Muster zu entsprechen.