Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festlegung des Wiener Teiles des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkverordnung)
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald (Wiener Biosphärenparkgesetz), LGBl. für Wien Nr. 47/2006 wird verordnet:
§ 1 Grenzverlauf des Biosphärenparks Wienerwald
Die im eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan (Detailansicht 1 bis 5) mit einer ununterbrochenen schwarzen Linie umgrenzten und durch unterschiedliche Färbungen ausgewiesenen Teile werden als der Wiener Teil des Biosphärenparks Wienerwald festgelegt.
§ 2 Zonen des Biosphärenparks Wienerwald
Das Gebiet des Biosphärenparks Wienerwald besteht aus folgenden Zonen:
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.