Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Dienstrechtssenates festgesetzt wird, und die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Disziplinarsenates festgesetzt wird, aufgehoben werden
Die Wiener Landesregierung hat beschlossen:
Artikel I
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Dienstrechtssenates festgesetzt wird, LGBl. Nr. 35/2006, in der Fassung LGBl. Nr. 37/2011, wird aufgehoben.
Artikel II
Die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Höhe der Vergütung für Mitglieder des Disziplinarsenates festgesetzt wird, LGBl. Nr. 63/2003, wird aufgehoben.
Artikel III
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.