Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates; Aufhebung
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989; Änderung | Omnilex
LGBLA_WI_20170227_8•Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates; Aufhebung
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989; Änderung
Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates; Aufhebung
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989; Änderung
LGBLA_WI_20170227_8Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates; Aufhebung
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989; ÄnderungGazette27.02.2017
Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989; Änderung
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates aufgehoben und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates, LGBl. für Wien Nr. 44/1985 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 5/1998, wird aufgehoben.
Artikel II
Das Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989), LGBl. für Wien Nr. 18/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 35/2013, wird wie folgt geändert:
In § 28 Abs. 1 entfällt der Satz „Der Wohnbauförderungsbeirat für das Land Wien ist anzuhören.“.
§ 55 Abs. 1 lautet:
„(1) Vor Erledigung der Ansuchen auf Gewährung einer Förderung gemäß § 40 Abs. 1 Z 1 bis 4 ist mit Ausnahme der Einzelwohnungs-, Eigenheim- und Kleingartenwohnhausverbesserungsmaßnahmen der Wohnfonds Wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung anzuhören.“
Artikel III
Artikel I und II treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.