Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter; Aufhebung
Wiener Stadtverfassung und Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Änderungen | Omnilex
LGBLA_WI_20170728_24•Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter; Aufhebung
Wiener Stadtverfassung und Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Änderungen
Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter; Aufhebung
Wiener Stadtverfassung und Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Änderungen
LGBLA_WI_20170728_24Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter; Aufhebung
Wiener Stadtverfassung und Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; ÄnderungenGazette28.07.2017
Wiener Stadtverfassung und Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung; Änderungen
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter aufgehoben und die Wiener Stadtverfassung sowie das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung geändert werden
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter, LGBl. für Wien Nr. 15/1984, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 30/2001, wird aufgehoben.
Artikel II
Die Wiener Stadtverfassung, LGBl. für Wien Nr. 28/1968, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 50/2013, wird wie folgt geändert:
In § 103h Abs. 1 entfällt die Z 18.
Artikel III
Das Gesetz zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung, LGBl. für Wien Nr. 35/1987, geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 28/2001, wird wie folgt geändert:
§ 4 samt Überschrift wird aufgehoben.
Artikel IV
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits anhängige Verfahren sind die aufgehobenen Bestimmungen weiter anzuwenden.