Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Kindergartenverordnung – WKGVO geändert wird
Auf Grund des § 9 des Wiener Kindergartengesetzes – WKGG, LGBl. für Wien Nr. 17/2003, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 19/2018, wird verordnet:
Artikel I
Die Wiener Kindergartenverordnung – WKGVO, LGBl. für Wien Nr. 29/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. für Wien Nr. 20/2014, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 4 lautet:
„(4) Die Trägerin oder der Träger des Kindergartens, deren Organe sowie Betreuungspersonen müssen geeignet sein, die bestmögliche körperliche und seelisch-geistige Entwicklung der Kinder zu gewährleisten. Es dürfen insbesondere keine der nachfolgend angeführten Umstände vorliegen:
Artikel II
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.