Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen; Änderung | Omnilex
LGBLA_WI_20200831_51•Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen; Änderung
Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen; Änderung
LGBLA_WI_20200831_51Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen; ÄnderungGazette31.08.2020
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen geändert wird
Auf Grund des § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 23/2020, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von Krankenanstalten, Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen, LGBl. für Wien Nr. 18/2020 in der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 38/2020, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Ziffer 1 entfällt die lit. d und die bisherigen lit. e bis i erhalten die Bezeichnungen „d)“ bis „h)“.
In § 1 Abs. 2 Ziffer 8 wird der Ausdruck „lit. e“ durch den Ausdruck „lit. d“ ersetzt.
In § 1 Abs. 3 1. Satz wird der Ausdruck „lit. i“ durch den Ausdruck „lit. h“ ersetzt.
In § 3 wird der Ausdruck „31. August 2020“ durch den Ausdruck „31. Dezember 2020“ ersetzt.