Kundmachung der Wiener Landesregierung gemäß § 14 Abs. 3 WVRG 2020 betreffend die festgesetzten Gebührensätze für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien
Gemäß § 14 Abs. 3 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2020 (WVRG 2020), Landesgesetzblatt für Wien Nr. 34, werden folgende Gebührensätze gemäß § 14 WVRG 2020 für Anträge an das Verwaltungsgericht Wien kundgemacht:
Direktvergaben
342 €
Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Bauaufträge
1139 €
Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung – Liefer- und Dienstleistungsaufträge
570 €
Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im Unterschwellenbereich
570 €
Bauaufträge im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung
1139 €
Sonstige Bauaufträge im Unterschwellenbereich
3419 €
Sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Unterschwellenbereich
1139 €
Bauaufträge im Oberschwellenbereich
6839 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe im Oberschwellenbereich
2279 €
Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich
3419 €
Bau- und Dienstleistungskonzessionen im Oberschwellenbereich
6839 €
Diese Gebührensätze gelten ab dem dieser Kundmachung folgenden Monatsersten.