Gesetz, mit dem das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Gesetz, womit der Landespolizeidirektion Wien auf dem Gebiet der Straßenpolizei Aufgaben der Vollziehung übertragen werden LGBl. für Wien Nr. 30/1960, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 10/2013, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 lit. b wird nach der Wortfolge „zu verkehrsfremden Zwecken“ die Wortfolge „in den Fällen der §§ 82 bis 88a“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „(X. Abschnitt der Straßenverkehrsordnung 1960)“.