Gesetz, mit dem das Parkometergesetz 2006 geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Änderung des Parkometergesetzes 2006
Das Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge (Parkometergesetz 2006), LGBl. für Wien Nr. 9/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 29/2025, wird wie folgt geändert:
In § 4 Abs. 1 tritt an die Stelle des Betrages „365“ der Betrag „730“.
In § 4 Abs. 2 tritt an die Stelle des Betrages „365“ der Betrag „730“.
In § 4 Abs. 3 tritt an die Stelle des Betrages „120“ der Betrag „240“.
In § 4 Abs. 4 tritt an die Stelle des Betrages „36“ der Betrag „90“.
Artikel II
Inkrafttreten
Das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 52/2025 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.