LGBLA_WI_20251118_54•Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 – Wr. AkadFG; Änderung
LGBLA_WI_20251118_54Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 – Wr. AkadFG; ÄnderungGazette18.11.2025
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ab 2024 (Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 – Wr. AkadFG) geändert wird
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ab 2024 (Wiener Akademienförderungsgesetz 2024 – Wr. AkadFG), LGBl. für Wien Nr. 27/2023, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2025, wird wie folgt geändert:
„(5) Die Wiener Landesregierung kann durch Verordnung die Aussetzung der Zuweisung von zusätzlichen Fördermitteln für internationale politische Bildungsarbeit im Sinne des Abs. 4 verfügen. Eine solche Verordnung muss von der Landesregierung bis spätestens 31. Oktober für das nächstfolgende Förderjahr beschlossen werden.“
„(6) Abweichend von Abs. 4 und ungeachtet dessen, ob von einer Akademie bereits vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ein entsprechender Antrag im Sinne des Abs. 4 gestellt wurde, ist eine Zuweisung von zusätzlichen Fördermitteln für internationale politische Bildungsarbeit für das Förderjahr 2026 nicht zulässig.“
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die Bestimmungen des Art. 1 Z 2 (betreffend § 4 Abs. 6 des Wr. AkadFG) treten mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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