Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer | Omnilex
648.926•Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Regierungen der Kantone Appenzell I.Rh. und Basel-Stadt vereinbaren, Vermögensanfälle und Zuwendungen zu Gunsten:
des andern Kantons, seiner Bezirke und Gemeinden sowie ihrer öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften;
von juristischen Personen mit Sitz im andern Kanton, soweit sie ausschliesslich und unwiderruflich öffentlichen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Bst. f und g des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden gewidmet sind,
Art. 2
Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem ihr die Regierungen beider Kantone zugestimmt haben. Sie ist anwendbar auf die nach diesem Zeitpunkt eröffneten Erbgänge und vollzogenen Schenkungen.
Art. 3
Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von einem Jahr von der vorliegenden Vereinbarung zurückzutreten.