Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf | Omnilex
523.13•Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf
Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf
Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete Gebiet von rund 130 Aren Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindestens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.