Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Aargau über die Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Fakultät der Universität Basel und den an der Ausbildung von Medizinstudenten beteiligten Spitälern im Kanton Aargau | Omnilex
446.420•Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Aargau über die Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Fakultät der Universität Basel und den an der Ausbildung von Medizinstudenten beteiligten Spitälern im Kanton Aargau
Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Aargau über die Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Fakultät der Universität Basel und den an der Ausbildung von Medizinstudenten beteiligten Spitälern im Kanton Aargau
Die im Anhang aufgeführten Spitäler im Kanton Aargau sind bereit, sich an der klinischen Ausbildung von Studenten der Medizinischen Fakultät der Universität Basel zu beteiligen.
Diese Leistungen stellen zusätzlich zu den Leistungen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über Hochschulbeiträge einen Beitrag des Kantons Aargau an das Hochschulwesen dar.
Die Spitäler stellen der Medizinischen Fakultät der Universität Basel die im Anhang aufgeführten Ausbildungskapazitäten zur Verfügung, die nach Bedarf neu festgelegt und angepasst werden können.
Die mit dem Unterricht Beauftragten sind ermächtigt, die Durchführung der Kurse und die Teilnehmerzahlen im Rahmen der aufgeführten Kapazitäten nach gegenseitiger Vereinbarung festzulegen.