Die Kosten pro Aufenthalt der Klinik für die Zahnkontrollen (ca. 50 Kinder pro Tag; ca. 30 am Morgen und/oder ca. 20 am Nachmittag) betragen 660 Franken. Dieser Betrag unterliegt nicht der Mehrwertsteuer (MWST).
Art. 2
Der Betrag wird der Gemeinde, in der die mobile Klinik stationiert ist, in Rechnung gestellt. Diese Gemeinde teilt den Betrag allenfalls unter allen Gemeinden, die an diesem Standort bedient wurden, auf.
Art. 3
Diese Verordnung tritt am 1. September 2016 in Kraft.