Der Regierungsrat hört, im Rahmen des Bestellverfahrens, die betroffenen Einwohnergemeinden an, wenn der nach Art. 2 dieser Ausführungsbestimmungen erforderliche Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird und deswegen der Gemeindeanteil erhöht werden soll.
Der Gemeindeanteil erhöht sich auf 20 Prozent, wenn bei nachfolgenden Angebotsstufen der vorgegebene Mindestkostendeckungsgrad gemäss Plandaten aus der Offerte nicht erreicht wird:
Angebotsstufe klein: bis 10 Kurspaare pro Tag
Angebotsstufe mittel: 11 bis 24 Kurspaare pro Tag
Angebotsstufe gross: über 24 Kurspaare pro Tag
Der Gemeindeanteil erhöht sich auf 30 Prozent, wenn bei nachfolgenden Angebotsstufen der vorgegebene Mindestkostendeckungsgrad gemäss Plandaten aus der Offerte nicht erreicht wird:
Angebotsstufe klein: bis 10 Kurspaare pro Tag
Angebotsstufe mittel: 11 bis 24 Kurspaare pro Tag
Angebotsstufe gross: über 24 Kurspaare pro Tag
Der Gemeindeanteil erhöht sich auf 40 Prozent, wenn bei nachfolgenden Angebotsstufen der vorgegebene Mindestkostendeckungsgrad gemäss Plandaten aus der Offerte nicht erreicht wird: