Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährliche Beiträge an die Sicherstellung einer kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung.
Zu diesem Zweck erhält:
die Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen jährlich höchstens Fr. 980'000.–;
die Stiftung Ostschweizer Kinderspital jährlich höchstens Fr. 120'000.–.
Die Beiträge nach Abs. 2 dieser Bestimmung stehen zur Hälfte bereits im Jahr 2020 zur Verfügung. Im Budget 2021 werden sie erstmals vollumfänglich eingestellt.
Die Regierung wird ermächtigt, in den Leistungsvereinbarungen mit der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen (KJPD) und der Stiftung Ostschweizer Kinderspital (OKS) Vorgaben für die Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Notfallversorgung sowie die Modalitäten der Beitragsausrichtung vorzusehen.