Die Entschädigungen der Mitglieder des Expertenkollegiums in Enteignungssachen (nachstehend: die Experten), die ausserhalb der Kantonsverwaltung tätig sind, werden für die Sitzungen und den Zeitaufwand (Aktenstudium, Vorbereitungsarbeiten, Instruktionsmassnahmen, Entscheidsredaktion usw.) wie folgt festgelegt:
a) Präsident:
pro Tag
pro Halbtag
pro Einzelstunde
b) Mitglieder:
pro Tag
pro Halbtag
pro Einzelstunde
Zusätzlich zu den erwähnten Entschädigungen erhalten der Präsident und die beiden Vizepräsidenten des Expertenkollegiums eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken bzw. von 2'000 Franken.
Art. 2 Reisespesen
Die Vergütungen der Reisespesen (Transportkosten, Mahlzeiten, Übernachtungen) sind im Beschluss über die Kommissionsentschädigungen vom 18. Juni 2008 festgelegt.
Art. 3 Übrige Kosten
Die übrigen Kosten (Porto, Telefonspesen, Kopien usw.) werden nach dem effektiven Aufwand entschädigt.
Art. 4 Zahlung
Die Bezahlung der Entschädigungen erfolgt anhand periodischer Abrechnungen, welche durch die Experten erstellt werden; diese Abrechnungen sind vom Präsidenten des Expertenkollegiums und vom Chef der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten gegenzuzeichnen.
Art. 5 Veröffentlichung und Inkrafttreten
Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht.