Beschluss über den Lohn der Teilnehmenden an einem qualifizierenden Programm (QP), das im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen ist | Omnilex
837.108•Beschluss über den Lohn der Teilnehmenden an einem qualifizierenden Programm (QP), das im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen ist
Beschluss über den Lohn der Teilnehmenden an einem qualifizierenden Programm (QP), das im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen ist
Der vorliegende Beschluss bestimmt den Bruttolohn der Teilnehmenden an qualifizierenden Programmen (nachfolgend: QP), die im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen von 13. Dezember 2012 vorgesehen sind.
Art. 2 Lohn
Der Lohn des Teilnehmenden wird je nach Qualifikation der begünstigten Person für eine Vollzeitstelle festgelegt:
ohne anerkannte Ausbildung
EFZ oder Gleichwertiges
Universität/Fachhochschule oder Gleichwertiges
Art. 3 Schlussbestimmungen
Der vorliegende Beschluss wird der Genehmigung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unterstellt und tritt im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.