Verfügung über die Delegation von Anhörungen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes an einzelne Mitarbeitende | Omnilex
153.719.1•Verfügung über die Delegation von Anhörungen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes an einzelne Mitarbeitende
Verfügung über die Delegation von Anhörungen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs betreffend Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes an einzelne Mitarbeitende
Juristinnen und Juristen der Unterstützenden Dienste des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz sowie Mitarbeitende mit besonderen Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde werden ermächtigt, den von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes betroffenen Personen das rechtliche Gehör zu gewähren.
Art. 2
Diese Verfügung tritt rückwirkend am 1. Juni 2013 in Kraft.