Der Kanton beteiligt sich an der zu gründenden «Stiftung Eichholz» wie folgt:
durch Einräumung eines unentgeltlichen Baurechts auf der kantonseigenen Liegenschaft Parzelle Nr. 391 im Eichholz, Gemeinde Steinhausen, im Ausmass von ca. 2500 m² Land für die Dauer von 99 Jahren als einmalige Leistung an den Bau.
…
Dem Kanton ist eine angemessene Vertretung im Stiftungsrat einzuräumen.
Art. 2
Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung sofort in Kraft.
Der Regierungsrat hat den Beschluss zu vollziehen.