Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz³ bei.
Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlasse, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal,⁴ aufgehoben.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt.
Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten⁵ in die Gesetzsammlung aufgenommen.