370.110•Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen
370.110Gesetz18.11.2020
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(Vom 18. November 2020)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 7 Abs. 1 und § 16 Abs. 3 des Einführungsgesetzes über die Familienzulagen vom 26. Juni 2008², nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
¹ Die Kinderzulage beträgt Fr. 230.-- pro Monat. ² Die Ausbildungszulage beträgt Fr. 280.-- pro Monat.
Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Schwyz beträgt 1.3 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen.
¹ Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.³ ² Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen. ³ Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wird der Kantonsratsbeschluss zum Einführungsgesetz über die Familienzulagen vom 19. Oktober 2016⁴ aufgehoben.
¹ GS 26-32. ² SRSZ 370.100. ³ Abl 2020 2914. ⁴ GS 24-82.
SRSZ 1.2.2021
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