Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz. St. Gallen und Zürich über das Linthwerk, vom 25. April 2001/11. September 2002 | Omnilex
453.120•Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz. St. Gallen und Zürich über das Linthwerk, vom 25. April 2001/11. September 2002
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz. St. Gallen und Zürich über das Linthwerk, vom 25. April 2001/11. September 2002
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk¹
(Vom 25. April 2001/11. September 2002)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,² nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der ergänzten Interkantonalen Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk³ (Änderung der Linthkommission vom 20. Dezember 2001) bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit der Änderung des Konkordatstextes im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten⁴ in die Gesetzsammlung aufgenommen.
¹ Abl 2001 719 und Abl 2002 1522.
² SRSZ 100.000.
³ SRSZ 453.120.1.
⁴ Am 1. Januar 2004 (Abl 2003 1650) in Kraft getreten.