Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)
(Vom 23. Mai 2007)
Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,
gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,¹ nach Einsicht in den Bericht des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV) bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Text der Vereinbarung im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten² in die Gesetzsammlung aufgenommen.
¹ GS 21-128.
² In Kraft getreten am 1. Januar 2009 (Abl 2009 67).