gestützt auf § 49 Abs. 1 Bst. c der Kantonsverfassung (KV), nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss untersteht dem Referendum gemäß §§ 34 oder 35 KV. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.²