gestützt auf die §§ 42 und 40 Buchstabe e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,
beschliesst:
Der Kanton Schwyz tritt der Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung vom 15. September 2011 bei.
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.²
¹ Abl 2012 1126.
² In Kraft getreten am 1. Januar 2013 (Abl 2012 2963).