Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail
(Änderung vom 1. Oktober 2025)
Der Regierungsrat beschliesst:
Die Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail vom 17. September 2003 wird wie folgt geändert:
Bestätigung
§ 6
Alle Mitarbeitenden mit Zugang zu Internet oder E-Mail bestätigen, dass sie auf die Nutzungsvorschriften aufmerksam gemacht worden sind und die möglichen straf-, zivil- und personalrechtlichen Konsequenzen eines Missbrauchs von Internet und E-Mail zur Kenntnis genommen haben.
Abs. 2 wird aufgehoben.
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Martin Neukom
Die Staatschreiberin: Kathrin Arioli
Rechtskraft und Inkrafttreten
Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (ABl 2025-10-17).