nach Einsichtnahme in den Antrag des Obergerichts vom 14. September 2022²,
beschliesst:
I.
Die Summe der Stellenprozente der vollamtlichen und teilamtlichen Mitglieder des Obergerichts beträgt 4600.
II.
Die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts beträgt 30.
III.
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig wird der Beschluss des Kantonsrates über die Stellenprozente der Mitglieder und die Zahl der Ersatzmitglieder des Obergerichts vom 9. Januar 2017 aufgehoben.