414.253.111•Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
414.253.111Erlass01.04.2021
414.253.111
(vom 24. September 2020)¹,²
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008³,
beschliesst:
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ die Bachelorstudiengänge des Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen.
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgruppen, werden in einem Anhang geregelt.
Die ZHAW bietet am Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an.
¹ Die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen können als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.
² Die Studienleitung entscheidet im Rahmen des Teilzeitstudiums über die Anrechnung von Ausbildungsleistungen aus der praktischen Berufstätigkeit gestützt auf § 17 RPO. ³ Einzelheiten zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen den Studienformen werden im Anhang geregelt.
¹ An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
² Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
414.253.111 Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen
Einschlägige Berufe
Die einschlägigen beruflichen Grundausbildungen, die eine Zulassung ohne weitere praktische Arbeitswelterfahrung (Praktikum) erlauben, sind im Anhang aufgeführt.
Arbeitswelt-erfahrung, Praktikum
¹ Nicht einschlägige berufliche Grundausbildungen erfordern für die Zulassung in der Regel ein 12-monatiges Praktikum, das berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse vermittelt.
² Die Anrechnung von Leistungen aus nicht einschlägigen beruflichen Grundausbildungen wird im Anhang geregelt.
³ Die Studienleitung entscheidet aufgrund der noch fehlenden berufspraktischen und berufstheoretischen Kenntnisse über den Umfang des erforderlichen Praktikums.
Aufbau und Bestehen Studiengang Bauingenieurwesen
¹ Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist in eine Assessmentstufe und ein Hauptstudium gegliedert.
² Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen der Assessmentstufe bestanden sind,
b. 60 ECTS-Credits erreicht sind.
³ Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.
⁴ Das Hauptstudium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen des Hauptstudiums bestanden sind,
b. 120 ECTS-Credits erreicht sind.
Aufbau und Bestehen Studiengang Architektur
¹ Im Bachelorstudiengang Architektur ist das Studium nicht in Assessmentstufe und Hauptstudium gegliedert.
² Das Studium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen bestanden sind,
b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.
Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen 414.253.111
¹ Die Studienleitung regelt den Bezug von Expertinnen und Experten.
² Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen oder Dozierende der ZHAW beigezogen werden. ³ Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden. ⁴ Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den prüfenden Dozierenden zu.
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
¹ Im Hauptstudium können für einzelne Module gemäss Anhang Nachprüfungen angeboten werden.
² Nachprüfungen sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres abzulegen.
¹ Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnachweisen sind im Anhang geregelt.
² Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen werden.
Mit der Bachelorarbeit kann im letzten Regelstudiensemester begonnen werden. Details für die Zulassung zur Bachelorarbeit werden für jeden Studiengang im Anhang geregelt.
¹ Die Abschlussnote errechnet sich aus sämtlichen promotionsrelevanten Modulen.
² Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Expertinnen und Experten Wiederholung von Modulen Nachprüfungen Nachbesserungen Bachelordarbeit Bestehensvoraussetzungen Abschlussnote Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
1.1.23-119
414.253.111 Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen
² Die Studienleitung regelt,
³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Titel
⁴ Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:
F. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Aufhebung bisherigen Rechts
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 17. Dezember 2009.
Übergangsbestimmungen
¹ Studierende, die ihr Studium vom dem Herbstsemester 2021/2022 aufgenommen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
² Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen.
¹ OS 76.1: Begründung siehe ABl 2020-11-20. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 3. November 2020. ² Inkrafttreten: 1. April 2021. ³ LS 414.252.3. ⁴ Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 490: ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.
Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen 414.253.111
zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
1.1.23 - 119
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