414.253.325•Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Änderung)
414.253.325Erlass01.01.2025
414.253.325
(Änderung vom 2. Oktober 2024)
Die Hochschulleitung beschliesst:
Die Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 5. Mai 2021 wird wie folgt geändert:
Der Studiengang kann in den folgenden Vertiefungen angeboten werden:
let. a und b unverändert.
Abs. 1 unverändert.
Abs. 2 wird aufgehoben.
¹ Für Leistungsnachweise in der Form einer schriftlichen Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
² Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.
a. ¹ Für andere Formen von Leistungsnachweisen als schriftliche Arbeiten kann eine einmalige Nachprüfung angeboten werden, wenn
² Eine erfolgreiche Nachprüfung wird mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet.
24.1.2025 - OS Band 80
414.253.325
Masterstudiengang Real Estate & Facility Management
Abschlussnote und überzählige Credits
¹ Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten aller besuchten oder angerechneten Pflicht und Wahlpflichtmodule gemäss Anhang. Es können überzählige Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern dies im Anhang vorgesehen ist. Alle überzähligen Wahlpflichtmodule fliessen in die Abschlussnote ein.
Abs. 2 unverändert.
Titel vor § 18:
E. Schluss- und Übergangsbestimmungen
F. Übergangsbestimmung vom 2. Oktober 2024
Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2025/2026 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in der Fassung vom 5. Mai 2021 ab.
Im Namen der Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Rektor: Prof. Dr. Jean-Marc Piveteau
Rechtskraft und Inkrafttreten
Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft (ABI 2024-11-22).
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