414.253.415•Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Änderung)
414.253.415Erlass01.04.2025
414.253.415
(Änderung vom 7. November 2024)
Die Hochschulleitung beschliesst:
Die Studienordnung für den Masterstudiengang Angewandte Linguistik an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 4. Juni 2009 wird wie folgt geändert:
Titel:
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)¹ den Masterstudiengang Language and Communication des Departements Angewandte Linguistik.
Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen durchgeführt werden:
a. Multilingual Communication Management, lit. b–d unverändert.
¹ Die ZHAW führt für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung für die gewählte Vertiefung durch. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
a. Multilingual Communication Management: Prüfung über translatorische Fähigkeiten und Potenzial für Studium und Beruf; lit. b–d unverändert.
Abs. 2 unverändert.
Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Language and Communication mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» abgeschlossen.
21.2.2025 - OS Band 80
414.253.415
Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW
¹ Studierende, die ihr Studium vor dem Frühlingssemester 2026 begonnen haben, unterstehen bis und mit Herbstsemester 2027/2028 der bisherigen Studienordnung und schliessen mit dem Titel «Master of Arts ZHAW in Angewandter Linguistik mit Vertiefung in [gewählte Vertiefung]» ab.
² Studierende des Studiengangs Angewandte Linguistik, die bis Ende Herbstsemester 2027/2028 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden für das weitere Studium in den Studiengang Language and Communication überführt und der vorliegenden Studienordnung unterstellt.
Im Namen der Hochschulleitung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Rektor: Prof. Dr. Jean-Marc Piveteau
Rechtskraft und Inkrafttreten
Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. April 2025 in Kraft (ABI 2024-12-20).
¹ LS 414.252.3.
Masterstudiengang Language and Communication – ZHAW 414.253.415
zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Language and Communication an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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