414.253.715•Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
414.253.715Erlass01.08.2015
414.253.715
(vom 30. Oktober 2014)¹,²
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008,
beschliesst:
Diese Studienordnung regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO) den Masterstudiengang Engineering an der ZHAW.
Gegenstand ² Die ZHAW führt den Masterstudiengang in Kooperation mit der Berner Fachhochschule, der Fachhochschule Graubünden, der Fachhochschule Nordwestschweiz, der Ostschweizer Fachhochschule, der Haute école spécialisée de Suisse occidentale, der Hochschule Luzern sowie der Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana durch.⁷ Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den Zulassungsvoraussetzungen, zu den Modulen und den zu erreichenden ECTS-Credits⁴, werden in einem Anhang geregelt.
⁴ Der Masterstudiengang kann in den folgenden Vertiefungen angeboten werden:
1.7.24 - 125
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Masterstudiengang Engineering an der ZHAW
h.⁶ Information und Cyber Security,
⁷ Photonics and Laser Engineering.
Vollzeit- und Teilzeitstudium und Umfang
¹ Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.
² Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits⁴. ³ Vollzeitstudierende müssen sich pro Semester auf Module in einem Mindestumfang von 27 ECTS-Credits und Teilzeitstudierende in einem Mindestumfang von 12 ECTS-Credits anmelden. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.⁶
Anrechnung von ECTS-Credits⁴
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits⁴ werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
Betreuung der Studierenden und Studienvereinbarung
¹ Jeder und jedem Studierenden wird eine Studienberatung (Advisor) zugewiesen.
² Der Advisor erarbeitet mit der oder dem Studierenden einen individuellen Studienplan. ³ Der erarbeitete Studienplan wird in einer Studienvereinbarung festgehalten. ⁴ Kommt keine Einigung zwischen dem Advisor und der oder dem Studierenden über den Studienplan zustande, entscheidet die Studienleitung.
Voraussetzungen
¹ Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss in einer technischen Studienrichtung werden zum Studium zugelassen, wenn sie
² Die nachträgliche Qualifikation setzt einen guten Hochschulabschluss, Berufspraxis, eine akademische Weiterbildung und die Eignung für die gewählte Vertiefung am entsprechenden Institut oder Zentrum voraus.⁷
³ Die Einzelheiten zur Definition eines sehr guten und guten Hochschulabschlusses und zu den übrigen Voraussetzungen der nachträglichen Qualifikation werden im Anhang festgehalten.
Masterstudiengang Engineering an der ZHAW 414.253.715
¹ Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zulassungs- voraussetzungen gemäß § 7 erfüllen, müssen ein Qualifikationsgespräch erfolgreich durchlaufen.
Qualifikations-gespräch
² Einzelheiten zum Qualifikationsgespräch werden im Anhang geregelt.
Jedes Modul ist einer Kategorie zugeordnet. Einzelheiten zu den Kategorien und den zu belegenden Modulen werden im Anhang geregelt.
Modulkategorien
¹ Module können in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch durchgeführt werden.
Modulsprachen
² Die Studierenden müssen dem Unterricht in Englisch folgen können.⁴
⁴ ¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
² Im Anhang wird geregelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
¹ Die ZHAW setzt für die Bewertung der fachlichen Vertiefung und der Masterarbeit Expertinnen und Experten ein. Diese arbeiten mit der oder dem betreuenden Dozierenden zusammen.
Expertinnen und Experten und Experten
² Expertinnen und Experten haben bei der Notenvergabe eine beratende Funktion. Der abschliessende Entscheid wird durch die betreuende Dozierende oder den betreuenden Dozierenden gefällt.
Masterarbeit
¹ Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn die notwendigen ECTS-Credits⁴ in den übrigen Modulkategorien erworben wurden. Die Studienleitung kann auf Antrag des Advisors in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
² Die Masterarbeit kann länger als ein Semester dauern.
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Masterstudiengang Engineering an der ZHAW
Nachbesserung
Für Module aus der Kategorie «Fachliche Vertiefung» und «Masterarbeit» kann eine Nachbesserung angeboten werden. Der Advisor entscheidet über Art und Zeitpunkt der Nachbesserung.
Abschluss des Studiums
a. 90 ECTS-Credits⁴ erreicht und b.⁷ alle vorgeschriebenen Plicht- und Wahlpflichtmodule bestanden sind.
² Die Einzelheiten zur Verteilung der zu erwerbenden ECTS-Credits⁴ sind im Anhang geregelt.
Abschlussnote
Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Modulnoten. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits⁴ gewichtet.
Titel
⁵ Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Engineering mit Vertiefung in [Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.
Aufhebung bisherigen Rechts
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 18. September 2008.
³ ¹ Studierende, welche ihr Studium vor dem Herbstsemester 2020/2021 aufgenommen haben, schliessen ihr Studium mit den Vertiefungen gemäß der vor der Änderung vom 22. August 2019 geltenden Regelung ab. Ausgenommen sind jene Studierenden, die infolge Verzögerungen in die Vertiefungen gemäß der nach der Änderung vom 22. August 2019 geltenden Regelung übertreten.
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² Im Übrigen gilt die Studienordnung gemäss der Änderung vom 22. August 2019.
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Masterstudiengang Engineering an der ZHAW
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Engineering an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
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