414.253.855•Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
414.253.855Erlass01.05.2016
414.253.855
(vom 10. Dezember 2015)¹,²
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008³,
beschliesst:
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)³ den Masterstudiengang International Business.
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
⁵ ¹ Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten.
² Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits⁷.
An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene erworbene ECTS-Credits⁷ werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
Gegenstand
Anhang
Studium und Umfang
Anrechnung von ECTS-Credits⁷
¹⁰ ¹ Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen:⁵
Voraussetzungen
a. Anforderungen an den Bachelorabschluss
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2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b. 3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen. 4 Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.
b. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen
² Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
a.⁷ Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung.
Modulsprache und Durchführung
¹ Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
² Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten. ³ Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Wahlpflichtmodul.
Bestehen von Modulen
² Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Expertinnen und Experten
In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen werden.
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¹ Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50 erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.
Nachbesserung oder Nachprüfung
² Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.
¹⁰ Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.
Wiederholung von Modulen
¹¹ Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in International Business» abgeschlossen.
Titel
a. alle erforderlichen Module bestanden und
b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Bestehensvoraussetzungen
⁷ Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
Abschlussnote
⁶ ¹ Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
² Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
³ Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
¹ OS 71, 120: Begründung siehe ABl 2016-02-26. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 9. Februar 2016.
² Inkrafttreten: 1. Mai 2016.
³ LS 414.252.3.
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4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 121; ABl 2017-01-13). In Kraft seit 1. April 2017.
5 Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 58; ABl 2017-11-17). In Kraft seit 1. Februar 2018.
6 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
7 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
8 Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft seit 1. April 2020.
9 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 22; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1. Februar 2022.
10 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 22; ABl 2021-10-29). In Kraft seit 1. Februar 2022.
11 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 521; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023.
12 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 414; ABl 2024-09-27). In Kraft seit 1. Dezember 2024.
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zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
1.1.25 - 127
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