720.11•Submissionsverordnung (SVO) (Änderung)
720.11Verordnung01.01.2026
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}720.11
(Änderung vom 9. Juli 2025)
Die Submissionsverordnung vom 28. Juni 2023 wird wie folgt geändert:
Abs. 1 unverändert.
2 Sie müssen versehen werden mit
¹ Der Regierungsrat wählt auf seine Amtsdauer eine verwaltungsinterne Kommission Beschaffungswesen.
² Diese unterstützt und begleitet den koordinierten Vollzug des Beschaffungsrechts und sorgt für die Optimierung des kantonalen Beschaffungswesens.
³ Den Vorsitz haben je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Finanzdirektion und der Baudirektion gemeinsam.
Elektronische Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge (Art. 34 IVöB)
Kommission Beschaffungswesen
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Martin Neukom Die Staatschreiberin: Kathrin Arioli
Diese Änderung ist rechtskräftig und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft (ABl 2025-07-25).
¹ SR 943.03.
24.10.2025 - OS Band 80