732.1•Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ-Gesetz) (Änderung)
732.1Gesetz01.07.2025
732.1
Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ-Gesetz)
(Änderung vom 4. Dezember 2023; Beteiligungen)
Der Kantonsrat,
nach Einsichtnahme in die Anträge des Regierungsrates vom 23. März 2022¹ und der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt vom 3. Oktober 2023,
beschliesst:
Das Gesetz betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vom 19. Juni 1983 wird wie folgt geändert:
Beteiligungen
Abs. 1 unverändert.
² Sie setzen sich bei der Ausübung der Stimmrechte und bei ihren Beteiligungen dafür ein, dass
a. direkte oder indirekte Beteiligungen an der Netzinfrastruktur und an für die Versorgung wichtigen Kraftwerken in der Schweiz grundsätzlich in öffentlicher Hand verbleiben,
b. sich die gemeinsamen Eignerstrategien der Aktionäre an den Zielsetzungen der Schweizer und der Zürcher Klimapolitik orientieren,
c. die finanziellen Risiken der Geschäftstätigkeit im Ausland die Ziele gemäss lit. a und b nicht gefährden,
d. der inländische Anteil an der Stromproduktion jederzeit eine sichere, ausreichende und wirtschaftliches Versorgung mit elektrischer Energie gewährleistet.
Beteiligung an der Axpo Holding AG
a. Aufgaben des Verwaltungsrates
a. ¹ Der Verwaltungsrat nimmt die Rechte und Pflichten der EKZ als Aktionärin der Axpo Holding AG wahr.
² Er kann mit den anderen Aktionären einen Aktionärbindungsvertrag abschliessen und eine gemeinsame Eignerstrategie festlegen.
EKZ-Gesetz
732.1
b. ¹ Der Genehmigung durch den Kantonsrat unterstehen:
b. Genehmigung durch den Kantonsrat
² Beschlüsse des Kantonsrates betreffend Abs. 1 lit. a und b unterstehen dem fakultativen Referendum.
Im Namen des Kantonsrates
Die Präsidentin: Sylvie Matter Der Generalsekretär: Moritz von Wyss
Der Regierungsrat beschliesst:
Die Änderung vom 4. Dezember 2023 des Gesetzes betreffend die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (Beteiligungen) wird auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt (ABI 2025-04-17).
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Natalie Rickli Die Staatschreiberin: Kathrin Arioli
¹ ABI 2022-04-08.
25.6.2025 - OS Band 80
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